Tarifvertrag
Wir sind BAP-Tarifpartner und nehmen Bezug auf den BAP-Tarifvertrag,
aus dem sich die jeweiligen Rechte und Pflichten nach gültiger Fassung bestimmen,
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welcher zwischen dem BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.) bzw. zuvor durch dessen Rechtsvorgänger
BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dientleistungen e.V.) mit einer
oder mehreren der Gewerkschaften (IG BCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG BAU, GdP, EVG) geschlossen wurde bzw. zukünftig geschlossen wird.
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